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Warenretouren

Um eine effiziente Abwicklung und Erledigung von Warenretouren sicher zustellen gelten nachfolgende Regelungen:

 

1. Voraussetzung für Warenrückgaben

Jeder Rückgabewunsch ist dem Verkauf Innendienst der entsprechenden Lieferfirma schriftlich zu avisieren. Die Angaben der Auftragsnummer, des Objektes, der Artikelnummern sowie die Anzahl der einzelnen Artikel sind Voraussetzung für die genauen Abklärungen und Genehmigung zur Rücknahme der gelieferten Ware.

2. Rücknahme der Ware

Damit eine fristgerechte Abwicklung von Warenretouren mit Gutschrift gewährleistet ist, wird durch die Lieferfirma ein Abholauftrag erstellt. Die zur Rücknahme genehmigten Artikel müssen am vereinbarten Ort, gut gekennzeichnet, bereitgestellt sein.

 

3. Rücknahme-Kriterien

3.1 Fehler von der Lieferfirma resp. vom Sanitärfachhändler

• Gutschrift 100% 3.2 Fehler beim Kunden

• Aktuelle Lagerware des Sanitärfachhändlers: Bearbeitungsabzug mindestens 30%

• Kommissionsware: Abzug variabel (mindestens 40%), zudem Abklärung mit dem Hersteller, ob Rücknahme möglich und wie hoch der Abzug ist.

 

4 Keine Warenrücknahme

• Ware, die nicht mehr oder nicht original und ordnungsgemäß verpackt ist

• – Unvollständige, bereits montierte oder beschädigte Ware 5. Keine Gutschrift trotz Warenrücknahme

• Artikel, die vom Lieferanten bei der Deklassierung abgelehnt werden

• Spezial- oder Massanfertigungen (z.b. Möbel, Duschtrennwände etc.)

• Artikel gemäss Punkt 4.

 

In Fällen, wo keine Gutschrift trotz Warenrücknahme erfolgen kann, wird die betreffende Firma schriftlich informiert mit Angabe der Frist, bis zu welchem Zeitpunkt die Ware beim Sanitärfachhändler am Lager zur Verfügung gehalten wird. Allfällige Entsorgung der Ware kann Entsorgungskosten zur Folge haben, die überwälzt werden. 6. Annullierungskosten Bestellte und beim Sanitärfachhändler eingelagerte Kommissionsartikel unterliegen dem Punkt 3.2 Kommissionsware.

(BadElement AG, 01.01.2022)

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